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Lizenzbestimmungen für das Softwareprodukt QDXport

Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder eine natürliche und eine juristische Person) und José Rodriguez für das oben näher bezeichnete Softwareprodukt, das Computersoftware und die zugehörigen Medien und eventuell gedruckte Materialien sowie Online- oder elektronische Dokumentation enthält ("SOFTWAREPRODUKT" oder "SOFTWARE"). Indem Sie das SOFTWAREPRODUKT installieren, kopieren oder anderweitig benutzen, erklären Sie sich einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, installieren Sie diese SOFTWARE bitte nicht.

SOFTWAREPRODUKTLIZENZ.

Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge als auch durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird nicht verkauft, sondern lizenziert.

1. GEWÄHRUNG EINER BEWERTUNGSLIZENZ.

José Rodriguez gewährt Ihnen eine funktionell eingeschränkte, nicht-exklusive und nicht übertragbare Evaluierungslizenz, die das Recht einschließt, Kopien der unregistrierten Version zusammen mit der zugehörigen Dokumentation und zugehörigen Materialien anzufertigen allein zur Benutzung an einem Ort. Das SOFTWAREPRODUKT darf zu keinem anderen Zweck kopiert oder benutzt werden. Sie erklären sich damit einverstanden, die SOFTWARE weder zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu modifizieren. Diese Lizenz enthält nicht das Recht zum Nutzen oder Vertreiben einer registrierten Version des SOFTWAREPRODUKTS.

2. LIZENZEINRÄUMUNG.

Dieser Lizenzvertrag gewährt jedem registrierten Benutzer des SOFTWAREPRODUKTS folgende Rechte:Sie dürfen eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS auf einem Computer installieren und nutzen. Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht auf mehreren Computern installieren, ohne hierfür zusätzliche Lizenzen je Computer erworben zu haben. Falls Sie die Software für mehrere Mandanten nutzen wollen, müssen zusätzliche Lizenzen je weiteren Mandant erworben werden.

3. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.

EINSCHRÄNKUNGEN IM HINBLICK AUF ZURÜCKENTWICKLUNG UND DEKOMPILIERUNG.

Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu modifizieren. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das jeweils anwendbare Recht ungeachtet dieser Begrenzung eine solche Möglichkeit ausdrücklich erlaubt.

VERMIETUNG.

Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu vermieten oder zu verleasen.

NUTZUNG IM NAMEN / AUFTRAG DRITTER.

Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT in Namen oder Auftrag von Dritten zu verwenden, es sei denn Ihr Auftraggeber oder Mandant hat das Produkt selbst auf eigenen Namen lizensiert, oder Sie eine eigene Lizenz speziell für den Auftraggeber oder Mandanten erworben haben.

SOFTWAREÜBERTRAGUNG.

Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf andere Computer zu übertragen, auch dann nicht, wenn Sie keine Kopien zurückbehalten. Sie sind nur berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem Lizenzvertrag an einen anderen Empfänger dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen das vollständige SOFTWAREPRODUKT (einschließlich aller Komponenten, der Medien und des evtl. gedruckten Materials, aller Updates sowie dieses Lizenzvertrages), der Empfänger stimmt den Bedingungen dieses Lizenzvertrags zu und der Empfänger nutzt das SOFTWAREPRODUKT auf dem gleichen Computer, auf dem das SOFTWAREPRODUKT installiert war.

KÜNDIGUNG.

Ungeachtet anderer Rechte ist José Rodriguez berechtigt, diesen Lizenzvertrag zu kündigen, wenn Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Lizenzvertrages verstoßen. In diesem Falle sind Sie verpflichtet, alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTES und all seine Komponenten zu vernichten.

WEITERGABE UNREGISTRIERTER EVALUIERUNGSVERSIONEN DES SOFTWAREPRODUKTS.

Sie dürfen komplette, unregistrierte Evaluierungsversionen des SOFTWAREPRODUKTS an Dritte zum Zweck der Bewertung durch diese weitergeben, vorausgesetzt, diese erklären sich mit den Bedingungen dieses Vertrags einverstanden. Sie dürfen nicht mehr als eine minimale Gebühr verlangen, die 10 EUR nicht überschreiten darf, zum Decken der Kosten von Medien, Vertrieb und Bearbeitung oder Download der Evaluierungskopien des SOFTWAREPRODUKTS. Sie dürfen die SOFTWARE nicht an Dritte weitergeben, ohne diese darüber zu informieren, dass es sich bei der SOFTWARE um eine unregistrierte Version handelt, die nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrags zum Zweck der Bewertung benutzt werden darf. Unter keinen Umständen ist es Ihnen gestattet, nur einen Teil der SOFTWARE zu vertreiben; Sie müssen immer eine komplette Kopie des originalen SOFTWAREPRODUKTS weitergeben.

WEITERGABE REGISTRIERTER VERSIONEN DES SOFTWAREPRODUKTS UNTERSAGT.

Sie haben nicht das Recht, lizenzierte oder registrierte Kopien des SOFTWAREPRODUKTS oder einen Registrierungsschlüssel des Softwareprodukts an Dritte weiterzugeben.

4. URHEBERRECHT.

Das Eigentum und das Urheberrecht an dem SOFTWAREPRODUKT, dem evtl. gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien des SOFTWAREPRODUKTES liegen bei José Rodriguez oder deren Lieferanten. Das SOFTWAREPRODUKT wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt.

5. GELTENDES RECHT.

Dieser Lizenzvertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Das Abkommen der Vereinten Nationen bezüglich der Verträge für den internationalen Verkauf von Waren (1980) ist ausdrücklich von der Anwendung auf diesen Vertrag ausgeschlossen.

KEINE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE.

DAS SOFTWAREPRODUKT UND DIE ZUGEHÖRIGEN DATEIEN WERDEN "WIE SIE SIND" UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEDER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. Aufgrund der unterschiedlichen Hardware- und Softwareumgebungen, unter denen eine Installation des SOFTWAREPRODUKTS möglich ist, wird KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DEN EINSATZ DES SOFTWAREPRODUKTS ZU EINEM SPEZIELLEN ZWECK übernommen.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit datenverarbeitenden Programmen setzt vor dem tatsächlichen Einsatz des SOFTWAREPRODUKTS einen gründlichen Test mit unkritischen Daten, sowie regelmäßige Datensicherungen bei Einsatz des SOFTWAREPRODUKTS voraus. Der Anwender des SOFTWAREPRODUKTS trägt jedes Risiko selbst. EINE ETWAIGE SCHADENSERSATZLEISTUNG DES VERKÄUFERS IST AUF DEN ERSATZ DES SOFTWAREPRODUKTS BZW. DIE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES BESCHRÄNKT. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN, DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG KÖNNEN José Rodriguez ODER DEREN LIEFERANTEN AUF KEINEN FALL FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN GLEICH WELCHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTLICHEN INFORMATIONEN ODER ANDERE MATERIELLE VERLUSTE) HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE DURCH DIE VERWENDUNG BZW. DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DES SOFTWAREPRODUKTS ENTSTANDEN SIND. DIES GILT AUCH DANN, WENN José Rodriguez ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

DA MANCHE STAATEN UND RECHTSORDNUNGEN EINEN AUSSCHLUSS ODER EINE BESCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN ODER ZUFÄLLIG ENTSTANDENE SCHÄDEN NICHT GESTATTEN, GILT DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT IN JEDEM FALL.

6. TEILGÜLTIGKEIT

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so hat das keinen Einfluß auf die Gültigkeit des restlichen Lizenzvertrages. Pinneberg, den 20. Dezember 2006